Impressum für Handwerker in Österreich

Jede Website eines Handwerksbetriebs braucht ein vollständiges Impressum. Hier steht, welche Angaben Pflicht sind und woher sie kommen.

Welche Gesetze gelten?

In Österreich regeln mehrere Gesetze, was auf einer Firmenwebsite stehen muss. Sie gelten nebeneinander, deshalb fasst man sie meist in einem Impressum zusammen:

Diese Angaben gehören hinein

  1. Firma laut Firmenbuch oder Name des Inhabers
  2. Rechtsform und Sitz
  3. Vollständige Anschrift der Niederlassung, an die Behörden zustellen können
  4. Kontaktdaten für eine rasche Verbindung, mindestens die E-Mail-Adresse
  5. Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, falls eingetragen
  6. UID-Nummer, falls vorhanden
  7. Gewerbe bzw. Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde
  8. Zuständige Gewerbebehörde, zum Beispiel das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft
  9. Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer und deine Landesinnung
  10. Hinweis auf die Gewerbeordnung als anwendbares Berufsrecht, mit Link zum Rechtsinformationssystem (ris.bka.gv.at)

Häufige Fehler

Auch auf Social Media und in E-Mails

Die Informationspflichten gelten auch für Firmenprofile auf Facebook oder Instagram. Dort reicht meist ein Link auf das Impressum deiner Website. Für Geschäftsbriefe und E-Mails gelten nach dem UGB eigene Angaben, die du am besten in deine Signatur aufnimmst.

Was du sonst noch brauchst

Neben dem Impressum braucht praktisch jede Website eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO. Wenn du Aufträge bei Privatkunden zu Hause oder per Telefon und E-Mail annimmst, musst du außerdem über das Widerrufsrecht nach dem FAGG belehren. Beides kann Pflichtblatt ebenfalls erstellen.

Mit Pflichtblatt erstellst du dein Impressum in wenigen Minuten, passend zu deiner Rechtsform. Deine Daten bleiben in deinem Browser.

Jetzt kostenlos erstellen

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhältst du bei deiner Wirtschaftskammer oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt.