Rechnung: Pflichtangaben in Österreich

Fehlt eine Pflichtangabe, kann dein Kunde die Vorsteuer verlieren und die Rechnung zurückweisen. Diese Angaben verlangt das Umsatzsteuergesetz.

Kleinbetragsrechnung bis 400 € brutto

Für Rechnungen bis 400 € inklusive Umsatzsteuer reichen diese Angaben (§ 11 Abs. 6 UStG):

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  2. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware bzw. Art und Umfang der Leistung
  3. Tag der Lieferung oder Zeitraum der Leistung
  4. Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag)
  5. Steuersatz bzw. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
  6. Ausstellungsdatum

Rechnungen über 400 €

Zusätzlich brauchst du:

Rechnungen über 10.000 €

Ab einem Gesamtbetrag von 10.000 € brutto muss auch die UID-Nummer des Leistungsempfängers auf der Rechnung stehen, wenn dieser ein Unternehmen im Inland ist.

Kleinunternehmer

Seit 2025 dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 55.000 € brutto ohne Umsatzsteuer abrechnen. Wird die Grenze um höchstens 10 % überschritten, gilt die Befreiung bis zum Jahresende weiter. Auf der Rechnung steht dann statt der Umsatzsteuer ein Hinweis wie „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“.

Häufige Fehler

Mit Pflichtblatt erstellst du eine Rechnungsvorlage mit deinen Firmendaten, auf Wunsch mit Kleinunternehmer-Hinweis.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhältst du bei deiner Wirtschaftskammer oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt.