Rechnung: Pflichtangaben in Österreich
Fehlt eine Pflichtangabe, kann dein Kunde die Vorsteuer verlieren und die Rechnung zurückweisen. Diese Angaben verlangt das Umsatzsteuergesetz.
Kleinbetragsrechnung bis 400 € brutto
Für Rechnungen bis 400 € inklusive Umsatzsteuer reichen diese Angaben (§ 11 Abs. 6 UStG):
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware bzw. Art und Umfang der Leistung
- Tag der Lieferung oder Zeitraum der Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag)
- Steuersatz bzw. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
- Ausstellungsdatum
Rechnungen über 400 €
Zusätzlich brauchst du:
- Name und Anschrift des Empfängers
- Nettobetrag und Steuerbetrag getrennt
- deine UID-Nummer
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
Rechnungen über 10.000 €
Ab einem Gesamtbetrag von 10.000 € brutto muss auch die UID-Nummer des Leistungsempfängers auf der Rechnung stehen, wenn dieser ein Unternehmen im Inland ist.
Kleinunternehmer
Seit 2025 dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 55.000 € brutto ohne Umsatzsteuer abrechnen. Wird die Grenze um höchstens 10 % überschritten, gilt die Befreiung bis zum Jahresende weiter. Auf der Rechnung steht dann statt der Umsatzsteuer ein Hinweis wie „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“.
Häufige Fehler
- Ungenaue Leistungsbeschreibung: „Büromaterial“ oder „Beratung“ allein ist zu wenig.
- Fehlender Leistungszeitraum: Das Rechnungsdatum ersetzt ihn nicht.
- Lücken in der Nummerierung: Rechnungsnummern müssen fortlaufend und einmalig sein.
- Falscher Steuersatz: Für manche Leistungen gilt ein ermäßigter Satz, etwa 10 % für Speisen.
Mit Pflichtblatt erstellst du eine Rechnungsvorlage mit deinen Firmendaten, auf Wunsch mit Kleinunternehmer-Hinweis.
Jetzt kostenlos erstellenStand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhältst du bei deiner Wirtschaftskammer oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt.