Dienstzettel: Pflichtinhalte nach § 2 AVRAG

Jede neue Mitarbeiterin und jeder neue Mitarbeiter muss einen Dienstzettel bekommen. Seit 28. März 2024 gelten erweiterte Mindestangaben.

Wann muss ich einen Dienstzettel ausstellen?

Unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Er entfällt nur, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit allen Pflichtangaben übergeben wurde. Auf Wunsch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers darfst du ihn elektronisch übermitteln. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen musst du ihn auf Verlangen binnen zwei Monaten nachreichen.

Die Pflichtangaben

  1. Name und Anschrift des Arbeitgebers
  2. Name und Anschrift der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers
  3. Beginn des Arbeitsverhältnisses
  4. bei Befristung: das Ende
  5. Kündigungsfrist, Kündigungstermin und das einzuhaltende Kündigungsverfahren
  6. gewöhnlicher Arbeitsort, gegebenenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeitsorte, und der Sitz des Unternehmens
  7. gegebenenfalls die Einstufung in ein Schema (z. B. Verwendungsgruppe im Kollektivvertrag)
  8. vorgesehene Verwendung mit kurzer Beschreibung der Tätigkeit
  9. Grundgehalt bzw. Grundlohn, weitere Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen, Überstundenvergütung, Fälligkeit und Art der Auszahlung
  10. Ausmaß des jährlichen Urlaubs
  11. tägliche bzw. wöchentliche Normalarbeitszeit und gegebenenfalls Bedingungen für Schichtänderungen
  12. anwendbarer Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen sowie wo sie aufliegen
  13. Träger der Sozialversicherung und die Betriebliche Vorsorgekasse
  14. Dauer und Bedingungen einer Probezeit
  15. gegebenenfalls Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung

Auslandseinsatz

Arbeitet jemand länger als einen Monat im Ausland, kommen weitere Angaben dazu, etwa Dauer, Währung des Entgelts und Bedingungen der Rückführung. Der Dienstzettel muss dann vor der Abreise übergeben werden.

Was ist mit der Arbeitszeitaufzeichnung?

Unabhängig vom Dienstzettel musst du als Arbeitgeber die Arbeitszeiten aufzeichnen. Das gilt für alle Betriebe, auch die kleinsten. Auch dafür gibt es eine Vorlage im Generator.

Pflichtblatt erstellt dir einen Dienstzettel mit deinen Firmendaten und allen Pflichtfeldern. Setze dafür im Generator das Häkchen bei „Ich beschäftige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter“.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhältst du bei deiner Wirtschaftskammer oder einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt.