Rückforderung der Kaution – Vorlage kostenlos (Österreich)
Nach dem Ende der Miete muss der Vermieter die Kaution unverzüglich samt Zinsen zurückzahlen (§ 16b MRG). Abziehen darf er nur berechtigte Forderungen, z. B. für Schäden über die normale Abnützung hinaus oder offene Miete. Kommt nichts, kannst du dich an die Schlichtungsstelle bzw. das Bezirksgericht wenden; Beratung gibt es bei Mietervereinigung und Arbeiterkammer.
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Beispiel (mit Musterdaten ausgefüllt)
Amira Hadžić
Lerchenfelder Straße 12/5, 1070 Wien
Tel. +43 660 1234567
[email protected]
Hausverwaltung Muster GmbH
Ringstraße 1, 1010 Wien
Wien, am 31.10.2026
Rückforderung der Kaution
Mietobjekt: Lerchenfelder Straße 12/5, 1070 Wien
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung endete am 1.10.2026. Die Wohnung habe ich am 1.10.2026 ordnungsgemäß zurückgegeben.
Ich ersuche Sie, mir die Kaution von 2 400,00 € samt den angefallenen Zinsen (§ 16b MRG) bis spätestens 14.11.2026 auf mein Konto zu überweisen:
IBAN AT00 0000 0000 0000 0000, lautend auf Amira Hadžić
Sollten Sie Teile der Kaution einbehalten wollen, bitte ich um eine nachvollziehbare Aufstellung mit Belegen. Nach Ablauf der Frist werde ich die Schlichtungsstelle bzw. das zuständige Bezirksgericht anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Amira Hadžić
Unterschrift
Erstellt mit Pflichtblatt (pflichtblatt.at). Dies ist eine Orientierungshilfe nach österreichischem Recht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität im Einzelfall.
So sieht das fertige Dokument aus. Im Formular ersetzt du die Musterdaten durch deine eigenen.
Häufige Fragen
Ist die Vorlage wirklich kostenlos?
Ja. Pflichtblatt ist kostenlos, ohne Werbung, ohne Anmeldung und ohne Tracking. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser, das PDF entsteht auf deinem Gerät.
Was bedeutet „Kaution“?
Üblich sind drei Monatsmieten. Der Vermieter muss die Kaution sicher und verzinst anlegen und sie nach dem Auszug samt Zinsen zurückzahlen. Abziehen darf er nur berechtigte Forderungen, etwa für Schäden über die normale Abnützung hinaus.
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