Kaution zurückfordern: So bekommst du dein Geld

Nach dem Auszug wartest du auf deine Kaution, aber nichts passiert? Das Mietrechtsgesetz ist hier klar auf deiner Seite.

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Wann muss die Kaution zurück?

Nach dem Ende des Mietvertrags muss der Vermieter die Kaution samt Zinsen unverzüglich zurückzahlen (§ 16b Abs. 2 MRG). Ein paar Wochen für die Prüfung der Wohnung sind üblich, monatelanges Warten nicht.

Während der Mietzeit muss der Vermieter die Kaution verzinst und getrennt von seinem Vermögen anlegen, zum Beispiel auf einem Sparbuch. Die Zinsen gehören dir.

Was darf der Vermieter abziehen?

Schritt für Schritt

  1. Übergabeprotokoll beim Auszug: Gemeinsam durch die Wohnung gehen, Zählerstände und Schlüssel festhalten, Fotos mit Datum machen, beide unterschreiben.
  2. Schriftlich zurückfordern: Kaution, Zinsen, deine IBAN und eine Frist von etwa 14 Tagen nennen. Per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung schicken.
  3. Wenn nichts kommt: In Städten mit Schlichtungsstelle (z. B. Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck) dort einen kostenlosen Antrag stellen, sonst beim Bezirksgericht. Das Verfahren läuft im mietrechtlichen Außerstreitverfahren (§ 16b Abs. 4 MRG).

Hilfe bekommen

Kostenlose oder günstige Beratung gibt es bei der Arbeiterkammer, der Mietervereinigung und der Mieterschutzvereinigung. Viele Bezirksgerichte bieten einen kostenlosen Amtstag an.

Mit Pflichtblatt erstellst du das Übergabeprotokoll und den Brief zur Rückforderung der Kaution – mit Ausfüllhilfe in 11 Sprachen.

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Häufige Fragen

Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Kaution zurückzuzahlen?

Das Gesetz sagt „unverzüglich“ nach Ende des Mietvertrags (§ 16b MRG). Eine kurze Prüfung der Wohnung ist erlaubt, eine Verzögerung über Monate nicht.

Bekomme ich Zinsen auf die Kaution?

Ja. Der Vermieter muss die Kaution verzinst anlegen, die Zinsen stehen dir zu.

Was mache ich, wenn der Vermieter nicht zahlt?

Schriftlich mit Frist zurückfordern. Wenn nichts kommt, einen Antrag bei der Schlichtungsstelle der Gemeinde oder beim Bezirksgericht stellen.

Stand: Oktober 2026. Dies ist eine Orientierungshilfe nach österreichischem Recht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.