DSGVO-Auskunft: So erfährst du, welche Daten eine Firma über dich hat

Jede Firma, jeder Verein und jede Behörde muss dir sagen, welche Daten über dich gespeichert sind. Das kostet dich nichts.

Was du erfahren kannst

Frist und Kosten

Die Antwort muss innerhalb eines Monats kommen (Art. 12 DSGVO). Bei vielen oder komplizierten Anfragen darf die Frist um zwei Monate verlängert werden – das muss dir aber innerhalb des ersten Monats mitgeteilt werden. Die erste Kopie ist kostenlos.

So gehst du vor

  1. Den Antrag an die Datenschutz-Adresse der Firma schicken (steht in der Datenschutzerklärung).
  2. Kundennummer oder andere Merkmale angeben, damit man dich findet. Eine Ausweiskopie darf nur verlangt werden, wenn es berechtigte Zweifel an deiner Identität gibt.
  3. Datum notieren und einen Monat abwarten.
  4. Kommt nichts oder ist die Auskunft unvollständig, kannst du dich kostenlos bei der Datenschutzbehörde beschweren (dsb.gv.at).

Und danach?

Sind Daten falsch, kannst du die Berichtigung verlangen. Braucht die Firma sie nicht mehr, kannst du die Löschung verlangen (Art. 17 DSGVO). Gegen Werbung kannst du jederzeit ohne Begründung widersprechen (Art. 21 DSGVO).

Mit Pflichtblatt erstellst du ein DSGVO-Auskunftsersuchen oder einen Löschantrag – Ausfüllhilfe in 11 Sprachen.

Jetzt kostenlos erstellen

Häufige Fragen

Wie lange hat eine Firma Zeit für die DSGVO-Auskunft?

Einen Monat. In Ausnahmefällen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden.

Kostet die Auskunft etwas?

Nein, die erste Kopie deiner Daten ist kostenlos.

Was tun, wenn keine Antwort kommt?

Eine kostenlose Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde einbringen.

Stand: Oktober 2026. Dies ist eine Orientierungshilfe nach österreichischem Recht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.