Verträge kündigen: Handy, Fitnessstudio, Versicherung

Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie rechtzeitig beim Unternehmen ankommt. Mit diesen Regeln vermeidest du teure Verlängerungen.

Handy und Internet

Mindestvertragsdauer bei Verbraucherverträgen höchstens 24 Monate. Danach kannst du in der Regel mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Willst du deine Nummer behalten, sag es in der Kündigung dazu – die Rufnummernmitnahme ist dein Recht.

Fitnessstudio

Hier gilt, was im Vertrag steht. Lies die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist genau nach. Bei längerer Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug ist oft eine außerordentliche Kündigung möglich; lege dann eine Bestätigung bei.

Versicherung

Meist kannst du zum Ende der Versicherungsperiode kündigen, oft mit einem Monat Frist. Läuft ein Vertrag länger als drei Jahre, kannst du als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 VersVG). Nach einem Schadensfall oder einer Prämienerhöhung gibt es oft ein Sonderkündigungsrecht.

Zeitschriften und Abos

Die Frist steht in den Bedingungen. Achte auf automatische Verlängerungen nach einem günstigen Probe-Abo.

So kündigst du richtig

  1. Kundennummer, Vertragsnummer bzw. Polizzennummer heraussuchen.
  2. „Zum nächstmöglichen Termin“ kündigen – dann zählt die Kündigung auch, wenn du die Frist falsch berechnet hast.
  3. Schriftliche Bestätigung mit dem Enddatum verlangen.
  4. So verschicken, dass du den Zugang beweisen kannst: Einschreiben oder E-Mail an die im Vertrag genannte Adresse und Bestätigung aufheben.
  5. Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) nach dem Vertragsende widerrufen.

Mit Pflichtblatt erstellst du ein Kündigungsschreiben mit allen nötigen Angaben – Ausfüllhilfe in 11 Sprachen, Brief auf Deutsch.

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Häufige Fragen

Wie kündige ich am sichersten?

Schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail mit Bestätigung, „zum nächstmöglichen Termin“, und eine Bestätigung des Enddatums verlangen.

Kann ich meine Handynummer behalten?

Ja, die Rufnummernmitnahme zu einem neuen Anbieter ist dein Recht. Schreib es in die Kündigung.

Kann ich eine Versicherung vorzeitig kündigen?

Bei Verträgen über drei Jahre kannst du als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 VersVG).

Stand: Oktober 2026. Dies ist eine Orientierungshilfe nach österreichischem Recht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.