Registrierkasse am Marktstand: Die Kalte-Hände-Regel 2026
Wer auf Märkten, an Ständen oder von Haus zu Haus verkauft, hat seit 2026 mehr Spielraum. Hier die Regeln auf einen Blick.
Wann eine Registrierkasse nötig ist
Registrierkassenpflicht besteht ab 15.000 € Jahresumsatz netto, wenn davon mehr als 7.500 € Barumsätze sind – Kartenzahlungen zählen dazu. Wird die Grenze überschritten, gilt die Pflicht ab dem vierten Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem sie überschritten wurde.
Die Kalte-Hände-Regel
Für Umsätze im Freien – auf öffentlichen Wegen, Plätzen, Märkten ohne fest umschlossene Räume oder von Haus zu Haus – gibt es eine Ausnahme: Bis 45.000 € Jahresumsatz netto (seit 1. 1. 2026, vorher 30.000 €) brauchst du keine Registrierkasse und musst keine Belege ausgeben. Die Tageslosung musst du trotzdem täglich ermitteln, zum Beispiel mit einem Kassensturz: Endbestand plus Ausgaben minus Anfangsbestand.
Belege
Mit Registrierkasse bekommt jede Kundin und jeder Kunde einen Beleg, der mitgenommen werden muss. Seit 1. 10. 2026 darf der Beleg auch digital übergeben werden, etwa per QR-Code oder E-Mail – auf Wunsch weiterhin auf Papier.
Preisauszeichnung
- Jede Ware braucht einen gut lesbaren Preis in Euro als Endpreis (inklusive Umsatzsteuer, wenn du sie verrechnest).
- Bei Ware nach Gewicht oder Volumen zusätzlich den Grundpreis pro Kilogramm bzw. Liter angeben.
- Bei unverpackten Lebensmitteln musst du über Allergene informieren können – mündlich mit schriftlicher Unterlage oder schriftlich.
Am Stand
Viele Marktordnungen verlangen, dass Name und Anschrift gut sichtbar am Stand stehen. Für den Verkauf brauchst du eine passende Gewerbeberechtigung, z. B. das Handelsgewerbe als Marktfahrer.
Mit Pflichtblatt erstellst du Preisschilder, einen Aushang für deinen Stand und den passenden Kassenhinweis.
Jetzt kostenlos erstellenHäufige Fragen
Ab wann brauche ich eine Registrierkasse?
Ab 15.000 € Jahresumsatz netto, wenn davon mehr als 7.500 € bar oder mit Karte eingenommen werden.
Was ist die Kalte-Hände-Regel?
Eine Ausnahme für Umsätze im Freien bis 45.000 € netto pro Jahr (seit 2026): keine Registrierkasse und keine Belegpflicht, aber tägliche Losungsermittlung.
Muss ich den Preis pro Kilo angeben?
Ja, bei Ware nach Gewicht oder Volumen zusätzlich den Grundpreis pro Kilogramm bzw. Liter.
Stand: Oktober 2026. Dies ist eine Orientierungshilfe nach österreichischem Recht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.