Reisevollmacht: Mit dem Kind ohne den anderen Elternteil verreisen
Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, mit Großeltern oder mit der Schulgruppe, fragen Grenzbeamte und Airlines oft nach einer Erlaubnis des anderen Elternteils.
🌐 Türkçe · العربية · English · Русский · Bosanski / Hrvatski / Srpski · Polski · Română · Shqip · Українська · فارسی
Ist die Erklärung Pflicht?
In Österreich gibt es keine gesetzliche Pflicht. Viele Länder und Fluglinien verlangen sie aber, um Kindesentführungen zu verhindern. Ohne Erklärung kann es an der Grenze zu langen Kontrollen oder sogar zur Zurückweisung kommen. Erkundige dich vor der Reise bei der Botschaft des Ziellandes – manche Länder verlangen eigene Formulare oder eine Übersetzung.
Was hineingehört
- Name, Geburtsdatum und Passnummer des Kindes
- Name und Geburtsdatum der Begleitperson
- Reiseziel und Reisezeitraum
- Name, Adresse und Telefonnummer des zustimmenden Elternteils
- Datum und Unterschrift
Tipps
- Unterschrift beglaubigen lassen – beim Bezirksgericht, Notariat oder in manchen Gemeinden. Das wirkt an Grenzen deutlich besser.
- Kopie des Ausweises des zustimmenden Elternteils beilegen.
- Bei unterschiedlichen Familiennamen eine Geburtsurkunde des Kindes mitnehmen.
- Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass oder Personalausweis.
Mit Pflichtblatt erstellst du die Einverständniserklärung für Reisen mit Kind – Ausfüllhilfe in 11 Sprachen, Erklärung auf Deutsch.
Jetzt kostenlos erstellenHäufige Fragen
Brauche ich in Österreich eine Reisevollmacht für mein Kind?
Gesetzlich nicht, aber viele Grenzbehörden und Airlines verlangen sie. Sie ist dringend zu empfehlen.
Muss die Unterschrift beglaubigt werden?
Nicht zwingend, aber eine beglaubigte Unterschrift wird an Grenzen viel eher akzeptiert.
Was gehört in die Einverständniserklärung?
Daten des Kindes, der Begleitperson und des zustimmenden Elternteils, Reiseziel, Zeitraum und Unterschrift.
Stand: Oktober 2026. Dies ist eine Orientierungshilfe nach österreichischem Recht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.