24-Stunden-Betreuung: Was Betreuerinnen und Familien wissen müssen
Rund um die Uhr zu Hause betreut – in Österreich meist durch selbstständige Betreuerinnen und Betreuer, oft aus Rumänien, der Slowakei und dem ehemaligen Jugoslawien. Diese Regeln gelten.
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Ein eigenes Gewerbe
Personenbetreuung ist ein freies Gewerbe (§ 159 GewO). Betreuungskräfte brauchen eine Gewerbeanmeldung, sind bei der Sozialversicherung der Selbständigen versichert und zahlen ihre Steuern selbst. Eine Vermittlungsagentur darf die Betreuung nicht vorschreiben.
Der Betreuungsvertrag ist Pflicht
Zwischen Betreuungskraft und betreuter Person (oder ihrer Vertretung) muss ein schriftlicher Betreuungsvertrag bestehen. Er enthält mindestens: Vertragsparteien, Beginn und Dauer, Leistungen, Honorar und Fälligkeit, Handlungsleitlinien für Alltag und Notfall, Vertretung bei Abwesenheit sowie Kündigung (Standes- und Ausübungsregeln, BGBl. II Nr. 278/2007).
Weitere Pflichten
- Haushaltsbuch: Wer Geld der betreuten Person ausgibt, schreibt jede Ausgabe auf und hebt Haushaltsbuch und Belege 2 Jahre auf (§ 160 GewO).
- Verschwiegenheit über alles, was man bei der Betreuung erfährt.
- Dokumentation der erbrachten Leistungen.
- Organisationsvertrag: Vermittelt eine Agentur, braucht es auch mit ihr einen schriftlichen Vertrag (BGBl. II Nr. 397/2015).
Was darf eine Betreuungskraft tun?
Haushalt, Unterstützung im Alltag, Gesellschaft, Hilfe bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken. Pflegerische und ärztliche Tätigkeiten wie Medikamente verabreichen, Insulin spritzen oder Verbände wechseln nur, wenn eine Ärztin, ein Arzt oder diplomiertes Pflegepersonal sie schriftlich überträgt und anleitet (§ 3b GuKG, § 50b ÄrzteG).
Förderung
Für selbstständige Betreuung gibt es vom Sozialministeriumservice bis zu 800 € pro Monat bei zwei Betreuungskräften (400 € je Person). Voraussetzungen sind unter anderem Pflegegeld ab Stufe 3 und ein Nettoeinkommen der betreuten Person bis 2.500 € im Monat (plus Zuschläge für Angehörige). Antrag bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice.
Kündigung
Üblich ist eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Mit dem Tod der betreuten Person endet der Vertrag; im Voraus bezahltes Honorar wird anteilig zurückgezahlt.
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Jetzt kostenlos erstellenHäufige Fragen
Ist ein schriftlicher Betreuungsvertrag Pflicht?
Ja. Die Standes- und Ausübungsregeln für Personenbetreuung verlangen einen schriftlichen Vertrag mit einem festgelegten Mindestinhalt.
Wie lange muss das Haushaltsbuch aufbewahrt werden?
Zwei Jahre, zusammen mit den Belegen (§ 160 GewO).
Wie hoch ist die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung?
Bis zu 800 € pro Monat bei zwei selbstständigen Betreuungskräften, 400 € bei einer – unter bestimmten Voraussetzungen.
Stand: Oktober 2026. Dies ist eine Orientierungshilfe nach österreichischem Recht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.