Auto privat verkaufen: Kaufvertrag, Gewährleistung, Abmeldung

Ob Auto, Moped oder Fahrrad über willhaben: Ein schriftlicher Kaufvertrag schützt Verkäufer und Käufer. Diese Punkte gehören hinein.

Was in den Kaufvertrag gehört

Gewährleistung ausschließen – geht das?

Zwischen zwei Privatpersonen darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden („gekauft wie besichtigt“). Das gilt aber nicht für Eigenschaften, die du ausdrücklich zusicherst (z. B. „unfallfrei“), und nicht für Mängel, die du bewusst verschweigst. Verkauft ein Händler an eine Privatperson, ist ein Ausschluss nicht erlaubt (§ 9 KSchG).

Bei der Übergabe

  1. Ausweis des Käufers ansehen, Daten in den Vertrag übernehmen.
  2. Geld zählen bzw. Zahlungseingang prüfen, bevor du Schlüssel und Papiere übergibst.
  3. Zulassungsschein, Typenschein (falls vorhanden), letztes „Pickerl“-Gutachten und Serviceheft übergeben.
  4. Uhrzeit der Übergabe notieren – wichtig für Strafzettel und Unfälle danach.

Nach dem Verkauf

Das Fahrzeug muss abgemeldet bzw. umgemeldet werden; die Kennzeichen gehören dem Verkäufer. Melde den Verkauf auch deiner Versicherung. Achtung bei Betrugsmaschen auf Online-Plattformen: keine Vorauszahlungen, keine Links zu angeblichen Zahlungsdiensten.

Mit Pflichtblatt erstellst du einen Kaufvertrag für Auto, Moped, Rad oder Möbel mit Gewährleistungsausschluss und Übergabebestätigung.

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Häufige Fragen

Darf ich als Privatperson die Gewährleistung ausschließen?

Ja, zwischen Privatpersonen ist das erlaubt – aber nicht für zugesicherte Eigenschaften oder bewusst verschwiegene Mängel.

Wer meldet das Auto ab?

Der Verkäufer meldet ab und behält die Kennzeichen; der Käufer meldet das Auto neu an.

Warum die Uhrzeit der Übergabe notieren?

Damit klar ist, wer für Strafzettel, Maut oder Unfälle verantwortlich ist.

Stand: Oktober 2026. Dies ist eine Orientierungshilfe nach österreichischem Recht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.