Verein gründen: In 5 Schritten zum eigenen Verein

Ob Kultur-, Sport- oder Migrantenverein: Einen Verein zu gründen ist in Österreich einfach und kostenlos. Du brauchst mindestens zwei Personen und gute Statuten.

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1. Statuten schreiben

Die Statuten sind die Spielregeln des Vereins. Sie müssen mindestens enthalten (§ 3 Vereinsgesetz 2002): Name, Sitz, Zweck, Tätigkeiten und Mittel zur Erreichung des Zwecks, Erwerb und Ende der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Organe und ihre Aufgaben, Vertretung nach außen, Schlichtung von Streitigkeiten und die Auflösung.

2. Gründungsmitglieder unterschreiben

Mindestens zwei Personen vereinbaren die Statuten. Gleichzeitig wird festgelegt, wer im ersten Vorstand sitzt.

3. Bei der Vereinsbehörde anzeigen

Die Statuten werden bei der Vereinsbehörde eingereicht: in Städten mit Landespolizeidirektion dort, sonst bei der Bezirkshauptmannschaft. Dazu Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse der Vorstandsmitglieder. Die Gründung ist gebührenfrei.

4. Abwarten – und loslegen

Die Behörde hat 4 Wochen Zeit (verlängerbar auf 6 Wochen). Kommt keine Untersagung oder lädt die Behörde schon vorher ein, darf der Verein tätig werden. Er bekommt eine ZVR-Zahl und steht im Zentralen Vereinsregister.

5. Den Verein führen

Gemeinnützigkeit

Wer Steuervorteile möchte, braucht gemeinnützige Statuten nach §§ 34 ff. BAO: ausschließlich gemeinnützige Zwecke, keine Gewinnausschüttung und eine Regel, dass das Vermögen bei Auflösung wieder gemeinnützig verwendet wird. Am besten vorher mit dem Finanzamt abstimmen.

Mit Pflichtblatt erstellst du Muster-Statuten, die Einladung und das Protokoll der Generalversammlung und einen Mitgliedsantrag mit Datenschutz.

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Häufige Fragen

Wie viele Personen braucht man für einen Verein?

Mindestens zwei Gründungsmitglieder.

Was kostet die Gründung eines Vereins?

Die Anzeige bei der Vereinsbehörde ist gebührenfrei.

Wie oft muss eine Generalversammlung stattfinden?

Mindestens alle fünf Jahre (§ 5 VerG). Viele Statuten sehen eine jährliche Generalversammlung vor.

Stand: Oktober 2026. Dies ist eine Orientierungshilfe nach österreichischem Recht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.